Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten
Ab dem 1. Januar 2022 muss jeder Nutzer der Skigebiete in Besitz einer Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten sein. Wer diese Versicherung nicht hat, kann sie bei unseren Kassen an der Talstation, auch für einzelne Tage abschließen. Die gängigsten Versicherungen dieser Art, auch jene für Familien, decken den Bereich "Wintersport" bereits ab - es empfiehlt sich trotzdem, dies mit der eigenen Versicherungsgesellschaft abzuklären. Die Haftpflichtversicherung ist nicht im Skipasspreis inkludiert.
LEISTUNGEN GARANTIEN
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