Lage & Anreise
Mit dem Auto, dem Bus oder der Bahn in das Skigebiet Schöneben–Haideralm
Die Kulturregion Vinschgau im Westen Südtirols ist ganz einfach mit dem eigenen Auto, aber auch dem Bus oder der Bahn zu erreichen.
Informieren Sie sich hier, wie Sie am besten in den Vinschgau und das Skigebiet Schöneben–Haideralm gelangen und wie sie sich auch vor Ort problemlos ohne Auto bewegen können. Damit ihrem Urlaub in Schöneben und auf der Haideralm nichts mehr im Weg steht.
Talstation schöneben
Ski- & Wandergebiet Schöneben -
TALSTATION HAIDERALM
Ski- & Wandergebiet Schöneben
Talstation Haideralm
- Von München über Rosenheim, Kufstein, Innsbruck, Brennerpass: Autobahnausfahrt Bozen Süd, Weiterfahrt nach Meran über die Schnellstraße Mebo, Weiterfahrt auf der Vinschgauer Staatsstraße
- Von München über Rosenheim, Kufstein, Innsbruck, Landeck, Reschenpass: Weiterfahrt auf der Vinschgauer Staatsstraße
- Von München über Garmisch, Fernpass, Landeck, Reschenpass: Weiterfahrt auf der Vinschgauer Staatsstraße
- Von Ulm über Kempten, Füssen, Fernpass, Imst, Landeck, Reschenpass: Weiterfahrt auf der Vinschgauer Staatsstraße
- Von Bregenz über Feldkirch, Arlberg, Landeck, Reschenpass: Weiterfahrt auf der Vinschgauer Staatsstraße
- Von Zürich über Landquart, Klosters, Vereinatunnel, Zernez,
Ofenpass, Müstair, Taufers im Münstertal: Weiterfahrt auf der Vinschgauer Staatsstraße - Von St. Moritz über Ofenpass, Münster, Taufers im Münstertal: Weiterfahrt auf der Vinschgauer Staatsstraße
- Von Lienz über Innichen, Brixen, Brennerautobahn: Autobahnausfahrt Bozen Süd, Weiterfahrt nach Meran über die Schnellstraße Mebo, Weiterfahrt auf der Vinschgauer Staatsstraße
Wie in Deutschland und Österreich gibt es auch in Italien eine Warnwestenpflicht. Auf den Autobahnen und Freilandstraßen (außerhalb der Ortskerne) muss man am Tag mit Licht fahren. Die Höchstgeschwindigkeit auf Staatsstraßen beträgt 90 km/h, auf Autobahnen 130 km/h und in den Ortschaften 50 km/h.
In Städten und größeren Ortschaften ist das Parken generell nur an den dafür vorgesehen Stellen erlaubt. Die meist kostenpflichtigen Kurzparkplätze sind durch eine blaue Umrandung gekennzeichnet; speziell ausgewiesene Parkplätze und -garagen ergänzen in den meisten Ortschaften das Parkangebot.